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Staatliche Förderung

Förderung durch den Freistaat Bayern
Auszüge aus der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zum „Kulturfonds Bayern“:
Bayern ist ein Kulturstaat.“ - Diesen Auftrag der Bayerischen Verfassung mit Leben zu erfüllen, ist eine dauerhafte Herausforderung. Ob in den großen Zentren oder im ländlichen Raum, ob im professionellen oder im Amateurbereich, ob traditionell oder innovativ: Kultur in Bayern ist lebendig, vielfältig und spannend.
Um dieser beeindruckenden Vielfalt des kulturellen Lebens in allen Regionen Bayerns zusätzliche Impulse zu geben, hat die Bayerische Staatsregierung 1996 im Zuge der "Offensive Zukunft Bayern" den Kulturfonds Bayern geschaffen.
Bei der Vergabe der Mittel wird den Grundsätzen der bayerischen Kulturpolitik - regionale Vielfalt, Dezentralität und Subsidiarität - Rechnung getragen, um jeden Landesteil seiner Eigenart entsprechend zu fördern. Zentrales Entscheidungskriterium ist aber nicht der Proporz, sondern die inhaltliche Qualität jedes einzelnen Projekts. Nur so kann und wird der Kulturfonds dazu beitragen, dass der Kulturstaat Bayern in immer wieder neuen Facetten Gestalt annimmt und sein unverwechselbares Profil behält.
Die Vorhaben sollen grundsätzlich von überregionaler, zumindest aber von überörtlicher Bedeutung sein.
Die kommunalen Gebietskörperschaften sollen im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit ebenfalls zur Realisierung beitragen.

Förderung durch den Bezirk Niederbayern
Auszüge aus Homepage des Bezirks Niederbayern: Kulturstiftung
Kultur pflegen heißt auch Kultur fördern. Mit den Mitteln der Kulturstiftung fördert der Bezirkstag seit 2001 überregionale Kulturveranstaltungen und 
-Projekte von bezirksweiter Bedeutung. Dazu zählen vorrangig die regionale Kulturforschung und -pflege, die bildende und darstellende Kunst, die Musikpflege, überörtliche Festspiele und wissenschaftliche Publikationen.
Daneben erhalten viele Projekte der musikalischen Jugendförderung Zuwendungen, sofern sie eine bezirksweite Ausstrahlung besitzen.

 

Förderung durch den Landkreis Landshut
Auszüge aus den Richtlinien des Landkreises Landshut zur Kulturförderung:
Gemäß Art. 51 Abs. 1 Landkreisordnung ist die Förderung des kulturellen Wohls eine Aufgabe des Landkreises im eigenen Wirkungskreis. Gefördert werden seitens des Landkreises Landshut kulturelle Aktivitäten von erheblicher, überörtlicher Bedeutung. Dadurch soll ein vielfältiges, auf das gesamte Landkreisgebiet bezogenes Kulturangebot ermöglicht werden.
Landkreis-/bezirksweit bedeutsame Kulturprojekte und Kulturveran-staltungen, wie z. B.
• regionale Kulturforschung und –pflege
• bildende Kunst (z. B. Ausstellungen)
• darstellende Kunst (Theater, Tanz, Film)
• Musikpflege
• Festspiele
• Publikationen

Förderung durch den Markt Essenbach
Der Markt Essenbach unterstützte und förderte als Veranstalter die verschiedenen Projekte der Sinfonietta Essenbach seit ihrer Gründung 2008.
Ab 2023 tritt der Verein „Freunde der Sinfonietta Essenbach e.V.“ als Veranstalter auf und freut sich, vom Markt Essenbach weiterhin tatkräftig gefördert zu werden.
Bürgermeister und Gemeinderat kennen die überregionale Bedeutung und Anziehungskraft der Veranstaltungen, die der Verein „Freunde der Sinfonietta e.V.“ organisiert. Allen Verantwortlichen ist es sehr wichtig, dass die Kinder- und Jugendförderung weiterhin eine zentrale Rolle spielt.